Bei der Feuerwehr Gaimersheim handelt es sich um eine Freiwillige Feuerwehr, d.h. nach einem Alarm müssen die Feuerwehrangehörigen möglichst schnell zum Gerätehaus gelangen. Dazu gewährt ihnen der Gesetzgeber Sonderrechte nach §35 StVO. Das bedeutet, der Feuerwehrangehörige auf dem Weg zu einem Notfall ist von der Straßenverkehrsordnung befreit, soweit dies dringend geboten ist. Diese Schilder können natürlich nicht Blaulicht und Martinshorn ersetzen - und das sollen sie auch nicht. Sie sind lediglich ein Hinweis, der klar machen soll, welches Ziel der Pkw hat. Natürlich darf dieses Sonderrecht nur unter gebührender Rücksicht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. Es ist nicht vorgeschrieben, dass ein mit Sonderrechten ausgestatteter PKW-Fahrer dies kenntlich macht. Trotzdem nutzen viele Kameraden auf freiwilliger Basis sogenannte "Dachaufsetzer". Diese werden mittels Magnet auf dem Fahrzeugdach befestigt und weisen andere Verkehrsteilnehmer auf die Einsatzfahrt hin.

Denken Sie also daran: Sollte Ihnen ein Pkw mit soch einem Dachaufsetzer im Straßenverkehr begegnen, ist dessen Fahrer auf dem Weg anderen Menschen zu helfen. Auch Sie können dazu einen kleinen Betrag leisten und beispielsweise freiwillig ein Überholen ermöglichen oder auch auf Ihre Vorfahrt verzichten. Derjenige, der auf die Feuerwehr wartet, wird es Ihnen danken!

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Donnerstag, 25. April 2024

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